Allgemeine Geschäftsbedingungen
für leichter-mit-hypnose.de bzw. Hypnose und Coaching Birgit Enxing
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen zwischen Birgit Enxing, Luckenwalder Str. 47, 15711 Königs Wusterhausen, nachfolgend „Hypnotiseur“ genannt, und dem „Klienten“.
1.2 Für Seminare gelten andere Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Anfragen über unser Portal www.leichter-mit-hypnose.de oder per Email info.hypnose@web.de und werden Bestandteil bei allen Vergütungsvereinbarungen.
2.2 Die Präsentation der Dienstleistungen in unserem Portal stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar. Mit der Anfrage der gewünschten Dienstleistung, gibt der Klient ein für ihn vorläufiges Angebot auf den Abschluss eines Vertragsverhältnisses ab.
2.3 Durch Bestätigung und Terminvereinbarung kommt ein Vertragsverhältnis zustande. Einzelheiten über die vereinbarte Dienstleistung ergeben sich aus der Vergütungsvereinbarung.
2.4 Die Vereinbarung einer Hypnosesitzung für Dritte ist ausgeschlossen.
§ 3 Leistungsumfang, Leistungserbringung
3.1 Geschuldet ist das ernsthafte Bemühen des Hypnotiseurs, dem Klienten zu helfen in einen hypnotischen Zustand zu gelangen. Der Erfolg wird nicht versprochen und kann nicht gewährleistet werden. Der Erfolg wird nicht Teil der Vertragsbeziehung.
3.2 Der Leistungsort ist ONLINE. Es kann Abweichendes vereinbart werden. Gegebenenfalls werden Reisekosten und/oder Raumkosten in Rechnung gestellt.
3.3 Die Leistung beläuft sich auf eine Hypnosesitzung, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird. Der Tag und die Dauer (Termin der Hypnosesitzung) wird vorab vereinbart. Eine Verlängerung oder Verlegung der Sitzung, aufgrund einer Verspätung des Klienten oder der Nichtwahrnehmung des Termins ist grundsätzlich nicht möglich.
3.4 Die zur Anwendung kommenden Techniken stellen ausdrücklich keinen Unterfall einer Psychotherapie oder Ähnliches dar.
Eine Verletzung des Körpers, Lebens oder der Gesundheit, durch die vom Hypnotiseur angewendeten Techniken ist bei dem Klienten nicht möglich. Ein Haftungsausschluss erwächst ausdrücklich nicht.
§ 4 Vergütung, Fälligkeit
4.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der Vergütungsvereinbarung.
4.2 Die Bezahlung ist bis spätestens drei Tage vor der Hypnosesitzung per Überweisung fällig.
4.3 Sollte ein Paket gebucht werden, wird der gesamte Rechnungsbetrag des Paketes bis spätestens drei Tage vor der ersten Hypnosesitzung fällig.
4.4 Die Nichtwahrnehmung des Termins der Hypnosesitzung stellt einen einseitigen Vertragsbruch dar, der Rechnungsbetrag wird in voller Höhe fällig.
4.5 Der Rechnungsbetrag wird nicht fällig, sofern der Klient bis spätestens drei Tage vor Termin der Hypnosesitzung diese absagt oder verlegt.
4.6 Im Falle eines Ausfalls der Sitzung, durch einen vom Hypnotiseur nachweislich zu vertretenden Grund, werden keine Kosten in Rechnung gestellt.
§ 5 Haftung
5.1 Die Haftung des Hypnotiseurs ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung seiner vertraglichen Pflichten auf den gezahlten Rechnungsbetrag begrenzt.
5.2 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer zumindest fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf einer zumindest grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, bleibt bestehen.
§ 6 Mitwirkung des Klienten
6.1 Der Klient ist ausdrücklich verpflichtet dem Hypnotiseur vor der Terminvereinbarung mitzuteilen, ob körperliche oder geistige Erkrankungen vorliegen oder in der Vergangenheit geistige Erkrankungen vorgelegen haben.
6.2 Die Wahrscheinlichkeit eines Hypnoseerfolges wird erhöht, soweit der Klient den Anweisungen des Hypnotiseurs Folge leistet.
§ 7 Sitzungsabbruch, Ablehnung
7.1 Der Hypnotiseur ist berechtigt eine laufende Sitzung abzubrechen, sofern er Kenntnis erlangt, dass der Klient eine nach Ziffer 6.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehende Pflicht verletzt hat.
7.2 Ferner ist der Hypnotiseur berechtigt, nach subjektiven Erwägungen eine Anfrage abzulehnen oder eine Sitzung abzubrechen, sofern für eine der Vertragsparteien ein berechtigtes Interesse an dem Abbruch besteht. Ein berechtigtes Interesse kann das nichtbestehen eines notwendigen Vertrauensverhältnisses darstellen.
§ 8 Datenschutz
8.1 Der Klient wünscht eine oder mehrere Sitzung(en), mit einer im Vorfeld bestimmten Personenanzahl, durch den Hypnotiseur. Zu deren Umsetzung, insbesondere Vorbereitung und Kontaktaufnahme, soll der Hypnotiseur, bzw. seine Angestellten, alle in Betracht kommenden Daten des/der Klient(-en) erhalten und speichern dürfen.
Hypnotiseur im Sinne dieser Bestimmung ist Birgit Enxing, Luckenwalder Str. 47, 15711 Königs Wusterhausen.
8.2 Der Klient willigt mit seiner Anfrage bzw. Bestellung ausdrücklich ein, dass personenbezogene Daten sowie (soweit für die Durchführung einer Hypnosesitzung erforderlich) Gesundheitsdaten im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), verarbeitet werden dürfen.
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Vertragsdurchführung, Kommunikation und Verwaltung. Ausführliche Hinweise zum Datenschutz werden auf meiner Seite www.leichter-mit-hypnose.de/datenschutz gegeben.
8.3 Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen der Vergütungsvereinbarung.
8.4 Die Klientendaten werden nach der letzten Hypnose-Sitzung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht.
8.5 Eine Weitergabe der Klientendaten an Dritte findet nicht statt.
8.6 Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet und durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor unbefugtem Zugriff geschützt. Soweit zur Vertragserfüllung erforderlich, können hierfür datenschutzkonforme Dienste und technische Plattformen eingesetzt werden. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
8.7 Der Klient hat jederzeit das Recht sich über den Ort und den Umfang der gespeicherten Daten zu informieren, weiterhin wird der Klient auf seine Rechte auf Löschung, Sperrung und Änderung seiner Daten informiert.
8.8 Der Klient kann vor der Hypnosesitzung der Audio- oder Videoaufzeichnung widersprechen. Auf dieses Recht wird er ausdrücklich hingewiesen.
§ 9 Dokumentation
9.1 Der Hypnotiseur dokumentiert die einzelnen Sitzungen in einer Handakte und/oder auf Audio- oder Videoaufzeichnungen. Zweck dieser ist es sicherzustellen, dass keine Rechte oder Rechtsgüter des Klienten und Hypnotiseurs verletzt, beeinträchtigt oder in sonstiger Weise angegriffen werden.
Weiterhin werden diese Dokumentationen bei Bedarf als Beweismittel der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung vorgelegt.
9.2 Die Dokumentation ist für den Klienten jederzeit Einsehbar und kann auf Wunsch des Klienten abgebrochen oder es kann auf diese im Vorfeld verzichtet werden.
9.3 Eine Veröffentlichung der Audio- oder Videoaufzeichnungen findet ausdrücklich nicht statt. Abweichendes kann zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden.
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1 Es kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung.
10.2 Soweit gesetzlich zulässig, kann die Kommunikation zwischen den Vertragsparteien auch auf elektronischem Wege, insbesondere per E-Mail oder über die im Rahmen des Bestell- oder Buchungsvorgangs angegebenen Kommunikationsmittel erfolgen.
10.3 Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftige in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, die der wirksamen oder undurchführbaren Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise im Rahmen des rechtlich Zulässigen am besten entspricht oder im Fall der Lücke, die berücksichtigt, was die Vertragsparteien nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrage vorgeschriebenen Maße der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.
10.4 Als Gerichtsstand, soweit zulässig, wird Königs Wusterhausen vereinbart.